Von der Grabelandkolonie zum Kleingärtnerverein „Zur Aue“


Die Entwicklung des Kleingartenwesens in Dresden

(Auszüge aus der Chronik des Dresdner Kleingartenwesens zum 90-jährigen Jubiläum des Verbandes)


Die Gründung von Gartenkolonien in Dresden geht bis in das Jahr 1878 zurück. Erste Betriebsgärten entstanden ab 1892. Ab 1898 entwickelten sich Anlagen mit dem Status "Freie Gärten". Die Kleingärtner auf diesen Anlagen lehnten eine Vereinsbildung ab.


An der südlichen Mauer des Schlachthofes werden bereits 1910 erste Gärten erwähnt, die jedoch wieder beräumt werden mussten.


Für die beim Bau des Alberthafens Beschäftigen wurden Unterkünfte benötigt. Zu diesem Zweck wurden auf der Schlachthofinsel Baracken gebaut. Der Erdaushub vom Alberthafen wurde für den Ablaufberg des Friedrichstädter Bahnhofs verwendet.


Am 16.01.1911 wurde der Verband der "Dresdner Garten- und Schrebervereine" e. V. gegründet. Zahlreiche Vereine standen jedoch noch abseits. So vermutlich auch unser Gartenverein.


Am 21.07.1919 beschloss die verfassungsgebende Deutsche Nationalversammlung eine "Kleingarten- und Kleinpachtlandverordnung". 

Sie bot den organisierten Kleingärtnern Rechtssicherheit im Umgang mit den Bodeneigentümern und Verwaltungsbehörden. Sie war auch Grundlage für die Bildung von Kleingartenämtern. 


Das Kleingartenwesen besitzt in dieser Zeit in der Stadt Dresden eine hohe Wertschätzung. 

"Überall in Dresden herrscht musterhafte Ordnung, so dass die Schrebergärten der Stadt zur Zierde reichten"

(Leipziger Magazin zur Naturheilkunde und Ökonomie)


Durch das Kleingartenamt der Stadt Dresden werden Grundzüge für den Kleingartenwettbewerb erarbeitet.


Am 23.03.1921 werden für die Stadt Dresden Höchstpachtpreise für Kleingärten neu festgelegt (Anlage). Auf der Grundlage der Kleingartenordnung vom 16.12.1922 wurde in Dresden die Verordnung für das Kleingartenwesen zur "Anerkennung als gemeinnütziges Unternehmen" erlassen.


Ab 1924 war eines der wichtigsten Wünsche der Kleingärtner die Erklärung ihrer Anlagen zu Daueranlagen und deren Eingliederung in die Bebauungspläne. 1926 gab es für die Kleingartenvereine hohe Steuerforderungen. 

Im Geschäftsbericht des Kreisverbandes Dresden heißt es dazu:

"Um die Verbandsvereine vor weiteren Belästigungen durch Steuerveranlagung zu bewahren, wurden Verhandlungen mit dem Finanzamt eingeleitet."


1927 erging im Auftrag des Kreisverbandes der "Garten- und Schrebervereine" entsprechend einem Satzungsmuster an die Kleingartenvereine die Aufforderung zur Satzungsänderung und zur Antragstellung auf Gemeinnützigkeit. 


Forderungen des Kreisverbandes Dresden waren u. a.:

"Der Verein arbeitet gemeinnützig im Sinne der Kleingartenordnung vom 19. Juli 1919. Alle Vorstands- und Ausschussmitglieder arbeiten ehrenamtlich. Zur Überwachung der Kassenführung des Vereins wählt die Jahreshauptversammlung zwei Rechnungsprüfer, die mindestens vierteljährlich zu prüfen haben.

Ein Gartenausschuss überprüft die ordnungsgemäße Instandhaltung der Anlage und die Einzelgärten."