Informationen vom Stadtverband „Dresdner
Gartenfreunde“ e.V.
Sehr geehrter Vereinsvorstand, sehr geehrte Gartenfreunde,
mit dem Start in die neue Gartensaison haben wir erneut Veranlassung, auf bestehende Regelungen
hinzuweisen:
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CORONA:
Unsere Kleingärten sind weiterhin wichtige Orte, um die Freizeit sinnvoll zu verbringen, die eigene Wohnung zu verlassen und sich im Freien und gleichzeitig in einem geschützten Bereich
aufhalten zu können. Beachten Sie, solange die Sieben-Tage-Inzidenz weiter über 100 liegt, sind private Zusammenkünfte nur zwischen Angehörigen eines Hausstandes mit einer weiteren
Person zulässig. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres, die zum Haushalt gehören, werden dabei nicht mitgezählt. Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine
Ausgangssperre.
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Das Verbrennen von Grünschnitt und Abfällen aller Art ist im Kleingarten gem. Punkt 6.3
Rahmenkleingartenordnung grundsätzlich verboten.
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Vor Errichten oder Verändern von Bauwerken (Laube, Gewächshaus, Frühbeetkästen und
Hochbeete, Feuchtbiotop, Rankgerüst, Kompostanlage, Spielgeräte, Einfriedung, …) muss die schriftliche Zustimmung des Vorstandes vorliegen. Beachten Sie bei allen Vorhaben, ein Mindestabstand
von einem Meter zur Gartengrenze ist immer einzuhalten.
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Transportable Badebecken
können mit Zustimmung des jeweiligen Vereinsvorstandes aufgestellt werden, wenn sie ein Fassungsvermögen von max. 3m³ und eine Höhe von 60cm nicht überschreiten. Sie dürfen nur ohne chemische
Zusätze genutzt werden. Beachten Sie mögliche behördliche oder vereinsinterne Einschränkungen bei der Wasserentnahme (Trinkwasserleitung oder Brunnen) aufgrund anhaltender Trockenheit. Das
Wasser ist bei Wasserwechsel bzw. bei Saisonende ordnungsgemäß zu entsorgen, das Becken abzubauen.
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Jeder Pächter und seine Gäste haben sich so zu verhalten, dass Gartennachbarn und Anwohner nicht gestört
werden. Insbesondere ist jegliche Rauchbelästigung beim Grillen oder dem Betreiben einer Feuerschale zu vermeiden, ebenso eine Geräuschbelästigung während der Ruhezeiten (Polizeiverordnung
und Kleingartenordnung).
Infomail an alle Gartenvorstände vom 03.05.2021